Arbeitgeber sind gemäss dem Unfallversicherungsgesetzt (UVG) verpflichtet, ihre Arbeitnehmer gegen die Folgen eines Berufsunfalls/einer Berufskrankheit zu versichern. Eine Nichtberufsunfallversicherung muss für alle Arbeitnehmer abgeschlossen werden, deren Arbeitszeit 8 Stunden pro Woche oder länger dauert.
Deckt die obligatorische Unfallversicherung nicht den ganzen Versicherungsbedarf ab, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dies mit einer UVG-Zusatzversicherung zu tun.