In der Bundesverfassung (Art. 111-113) ist das schweizerische Vorsorgesystem, das sogenannte 3-Säulen-System, geregelt. Ziel dieses System ist es, die Bevölkerung gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität abzusichern.
Die 3. Säule, die private Vorsorge, wird immer wie wichtiger. Mit ihr sollen die Vorsorgelücken abgedeckt werden, welche zunehmend grösser werden. Sei es wegen der Überalterung der Bevölkerung, oder weil das Vorsorgesystem nicht an die heutige Familien-/Arbeitswelt angepasst ist.