Die Lohnausfallentschädigung bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit unterscheidet sich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Dies kann von den Minimalleistungen gemäss dem Obligationenrecht bis zu sehr guten Leistungen inkl. einer Kollektiv-Taggelddeckung, die z.B. über einen GAV geregelt ist, gehen.