Angestellte sind in der Schweiz obligatorisch gegen Unfälle versichert (Berufsunfall gem. UVG). Wenn ein Arbeitnehmer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist, ist er zudem auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU gem. UVG) versichert. Das bedeutet, dass Personen die keine Versicherungsdeckung über eine Berufsunfall und/oder Nichtberufsunfallversicherung besitzen, sich privat absichern müssen. Dazu gibt es verschiedene Versicherungsmodelle, je nach Bedarf.
Zu beachten ist zudem, dass ohne eine NBU-Deckung, das Unfallrisiko in der obligatorischen Krankenversicherung nicht ausgeschlossen werden darf.
Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe, Nanny, Reinigungskraft usw., dann sind Sie verpflichtet, für diese Person eine Berufsunfallversicherung abzuschliessen.