Bei einem Stellenunterbruch oder einem unbezahlten Urlaub kann in der Regel bei der Pensionskasse, bei welcher man vor dem Unterbruch/Urlaub angeschlossen ist, die Deckung der Risikoleistungen auf eigene Rechnung weiter versichern. Je nach Vorsorgeeinrichtung sind die Bestimmungen und Möglichkeiten sehr unterschiedlich. Grundsätzlich ist es sehr empfehlenswert, die Risikodeckung weiterführen zu lassen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.