Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen auf, die durch Feuer (inkl. Elementarschäden), Wasser und Glasbruch entstehen. In der Regel sind auch zu Wohnungen gehörende Einrichtungsgegenstände wie Kochherde, Bäder usw. versichert. Die Versicherung gegen Feuer ist in den meisten Kantonen obligatorisch.
Die Gebäudehaftpflicht schützt die Eigentümer vor berechtigten Schadenersatzansprüchen von Dritten, welche durch das Gebäude geschädigt werden. Bei selbst bewohnten und ausschliesslich zu Wohnzwecken dienenden Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern mit bis 3 Wohnungen und deren Grundstücken, ist die Gebäudehaftpflicht in der Regel schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert.